Pflegeberatung
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
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Sie haben Fragen? Pflegedienst 04252-92040 | Tagespflege 04252-9098266
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
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Hält der Hausarzt einer dieser Leistungen für notwendig, stellt er eine Verordnung aus.
Die Krankenkasse übernimmt dann bis auf den gesetzlichen Eigenanteil die Kosten der Behandlungspflege.
Betreuungsangebot für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB XI
Die Betreuung findet im Hause des Klienten statt.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in dem Aktivieren bestehender Fähigkeiten durch gemeinsames Kochen, Basteln, Lesen, Spazieren gehen etc.
Aber auch das Erinnern an das Vergangene durch Anschauen alter Bilder, Briefe etc. soll ein Bestandteil der Besuche sein.
Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
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Entlastungspflege nach §45b SGB XI
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Pflegesachleistungen
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Änderungen ab 2027
Ein System, das allein stehenden Menschen die Möglichkeit gibt, per Knopfdruck Hilfe zu holen.
Über eine Zentrale, die 24 Stunden besetzt ist, werden nach einem Alarmierungsplan, Verwandte, Nachbarn oder wir verständigt.
Ein Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel und die Kosten werden auf Antrag von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: